Freistellungsauftrag (FSA)

Kapitalerträge werden durch Banken, Versicherungen und Co. automatisch versteuert. Stellt man einen Freistellungsauftrag bei einem Kreditinstitut, werden Renditen und Dividenden aus Geldanlagen ohne Steuerabzug ausgezahlt. Freistellungsaufträge machen dann Sinn, wenn die Erträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Dieser stellt einen Betrag dar, der steuerfrei angespart werden darf.

Stellen Anleger keinen Freistellungsauftrag, führt die Bank automatisch die Kapitalertragssteuer ab. Das gleiche gilt, wenn die Kapitalerträge über dem erteilten Freistellungsauftrag liegen.

Erstellung & Gültigkeit

Beim Sparen steht es frei, ob und in welcher Höhe Freistellungsaufträge gestellt werden. So ist es auch möglich, mehrere Freistellungsaufträge bei unterschiedlichen Banken zu hinterlegen. Besteht beispielsweise bei Bank A ein Freistellungsauftrag über 300 Euro und bei Bank B über 500 Euro, so werden Einkünfte unter der jeweiligen Grenze nicht versteuert. Überschreiten die Kapitaleinkünfte allerdings die Summe des Freistellungsauftrags, wird der darüber liegende Betrag über die jeweilige Bank versteuert.

Ein Freistellungsauftrag wird in der Regel für ein Kalenderjahr gestellt. Auch ist es möglich, einen unbefristeten Auftrag zu stellen. Diese gelten so lange, bis sie beendet oder geändert werden. In jedem Fall ist eine Änderung oder Anpassung nur im jeweiligen Kalenderjahr möglich. Zurückliegende Jahre hingegen können nicht angepasst werden. Auch können Minderjährige ihre eigenen Freistellungsaufträge erteilen, wenn eigene Kapitalerträge bestehen. Diese sind nicht über die Eltern abgedeckt.

Für die Erstellung oder Anpassung eines Freistellungsauftrags ist ein amtlich vorgeschriebenes Muster vorgesehen. Hierzu wird die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) benötigt.

Sparer-Freibetrag

Je nach Familienstand besteht ein Steuerfreibetrag für Sparer, der 1975 eingeführt und seitdem regelmäßig angepasst wurde. In diesem ist auch der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro enthalten. Alle Erträge durch Zinsen und Dividenden, die über dem Freibetrag liegen, werden in Deutschland mit 25 Prozent versteuert. Außerdem fallen eine eventuelle Kirchensteuer, sowie der Solidaritätszuschlag an.

Seit 2009 gelten folgende Freibeträge:

  • Für Alleinstehende 801 Euro
  • Für Ehepaare 1.602 Euro

Es ist möglich, die Steuerfreibeträge über mehrere Kreditinstitute bzw. Banken aufzuteilen und mehrere Freistellungsaufträge zu erteilen. Achtung: die Summe der Aufträge darf den entsprechenden Freibetrag nicht überschreiten. Überhöhte Freistellungsaufträge stellen eine Steuerhinterziehung dar, und werden mit einer Ordnungsstrafe geahndet.

Kontrolle

Banken teilen dem Bundesamt für Steuern (BZSt) jährlich die Höhe der unversteuerten Kapitalerträge mit. Hierdurch wird verhindert, dass Personen unentdeckt Steuern hinterziehen und Freistellungsaufträge in unerlaubt hohem Umfang nutzen.

Abgeltungssteuer zurückholen

Wurde kein Freistellungsauftrag erteilt werden unnötige Kapitalertragssteuern auf die Freibeträge gezahlt. Einkünfte aus Kapitalvermögen können jedoch in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Der Betrag wird dann auf die Steuerschuld angerechnet, das Geld also gutgeschrieben. Dies ist allerdings nur für Sparbeträge aus dem jeweiligen Jahr möglich.

Freistellungsauftrag bei auxmoney

Es ist nicht notwendig, einen auxmoney Freistellungsauftrag zu stellen. Anleger erhalten Rückflüsse und Rendite direkt auf ihr Anlagekonto; auxmoney zieht Steuern nicht ab. Überschreiten Anleger den Sparer-Freibetrag, sind auch bei Erträgen über auxmoney Steuern zu entrichten. Anleger müssen dann ihre Erträge selbst in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern lassen. Wird der Freibetrag nicht überschritten, fallen keine Kapitalertragssteuern an.