Kreditvertrag aufnehmen: Was ist zu beachten?

Ein Kreditvertrag beschreibt ein Kreditverhältnis und dessen Konditionen. Dieser wird zwischen Kreditgeber (Kreditinstitut) und Kreditnehmer abgeschlossen.

Hierzulande werden Kreditverträge durch das Schuldrecht geregelt, welches gesetzliche Mindestanforderungen stellt. Dem Gesetz zufolge handelt es sich bei einem Kredit um einen Vertrag, welcher die Übertragung von Geld in das Eigentums des Kreditnehmers sowie seine Pflicht zu Rückzahlung enthält. Für das Zustandekommen von einem Kreditvertrag ist ein Angebot durch den Kreditgeber und die Annahmeerklärung durch den Kreditnehmer nötig, wobei deren Inhalte miteinander übereinstimmen müssen. Beide Parteien sind nach Vertragsabschluss verantwortlich für die Erfüllung des Inhalts. Dies bedeutet für den Kreditgeber, dass er die Kreditsumme fristgerecht auszahlt, sobald der Kreditnehmer alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt hat. Der Darlehensnehmer muss seine Raten pünktlich zurückzahlen.

Für Kreditinstitute gelten außerdem noch gewisse Pflichtbestandteile des Kreditvertrags. Beispielsweise besagt die Preisangabenverordnung, dass die Kosten korrekt aufzuführen sind. Hierzu gehört auch die Aufführung vom Effektivzinssatz, welcher Verbrauchern zum Vergleich verschiedener Angebote dient und transparent Kosten vermittelt.

Bestandteile eines Kreditvertrags: Was muss ein Kreditvertrag enthalten?

Der Kreditgeber verpflichtet sich durch einen Kreditabschluss zur Auszahlung, Kreditnehmer verpflichten sich zur Rückzahlung. Jedoch gibt es weitere Bestandteile, die in Kreditverträgen zu finden sind. Vor allem die Folgenden Vertragsinhalte sind zu beachten:

Kreditzinsen & Kosten: Im Vertrag werden die durch den Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen, sowie alle mit der Kreditaufnahme in Verbindung stehenden Kosten (etwa Servicegebühren für bestimmte Leistungen) aufgeschlüsselt. Diese sind an ein Datum, sowie eine Zahlungsform gebunden. Im effektiven Jahreszins sind alle Gebühren mit eingerechnet, während sie im Sollzins nicht zu finden sind. Bearbeitungsgebühren dürfen Kreditinstitute nicht verlangen. Ist oder war dies in der Vergangenheit doch der Fall, können Verbraucher diese Kosten rückwirkend zurückverlangen.

Kreditform & Summe: Der Kreditvertrag enthält den Verwendungszweck des Darlehens und regelt die Art der Rückzahlung. Auch gibt es unterschiedliche Kreditformen, beispielsweise den Dispokredit, die angegeben werden. Die Kreditlinie regelt den maximalen Kreditbetrag, der ausgezahlt wird. Auch muss eine Währungsangabe zu finden sein.

Tilgung: Die Laufzeit von einem Darlehen wird vor Vertragsabschluss festgelegt und definiert den Zeitraum bis zur vollständigen Tilgung der Kreditsumme. Die Raten werden in ihrer Höhe und Zahlungsform angegeben, außerdem muss die Fälligkeit herausgestellt werden. Auch sind Voraussetzungen für eine Kreditkündigung definiert, sowie eine vorzeitige Rückzahlung. Für letzte fällt meist eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an, die durch den Kreditnehmer zu zahlen ist.

Zugriff auf Informationen zu Finanzen: Jährlich müssen Kreditnehmer Kreditgebern ihre finanzielle Lage offen legen, um ihre Kreditwürdigkeit zu beweisen. Zur Überprüfung dieser ist die Bank verpflichtet. Je nach Kreditsumme und Verwendungszweck ist dies allerdings nicht zwingend notwendig.

Kreditsicherheiten: Eine Sicherungsabrede findet sich in jedem Kreditvertrag, der ein abgesichertes Kreditverhältnis regelt. Hierbei bietet der Kreditnehmer Sicherheiten wie beispielsweise ein Auto an, welche im Falle der Nichterfüllung durch den Kreditgeber als Rückzahlung genutzt werden können. Kommt der Kreditnehmer seiner Rückzahlungspflicht nicht nach, kann die Bank sich das Geld somit durch Sachgegenstände einholen.

Form von einem Kreditvertrag

Es ist nicht zwingend notwendig, dass der Kreditvertrag sich an die gesetzliche Schriftform hält, sofern sich beide Parteien auf eine andere Schriftform einigen können. Lediglich Verbraucherdarlehensverträge bedürfen einer geregelten Form.

Kündigung von Kreditverträgen

Entscheidet sich eine der beiden Vertragsparteien dazu, das Kreditverhältnis vorzeitig zu beenden, kann das Darlehen außerordentlich gekündigt werden. Hierzu ist allerdings ein Grund nötig, der ein weiteres Kreditverhältnis unmöglich macht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Vertrauen der Bank dem Kunden gegenüber nicht mehr vorhanden ist, nachdem dieser seine letzten Raten nicht beglichen hat oder sich seine finanzielle Lage stark verschlechtert hat. Auch, wenn der Kreditnehmer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, um seinen Kredit zu erhalten, kann der Kredit vorzeitig gekündigt werden.

Kreditvertrag bei auxmoney

Kreditnehmer erhalten ihren auxmoney-Kreditvertrag zugeschickt und schicken diesen unterschrieben zurück, um das Kreditverhältnis einzugehen. Die Partnerbank SWK-Bank übernimmt die eigentliche Kreditabwicklung. Außerdem können Sie bei auxmoney den Kreditvertrag online unterschreiben, sodass die Abwicklung schneller abläuft und das Geld zeitnah auf Ihrem Konto ist. Das Verfahren des eSign macht dies möglich.