Schufa Holding AG

Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine von den meisten Kreditinstituten genutzte Wirtschaftsauskunftsdatei. Sie hat ihren Sitz in Wiesbaden. Ihr Hauptgeschäft ist die Sammlung von unterschiedlichen Daten über Privatpersonen, welche sie ihren Vertragspartnern in Form von Bonitätsbewertungen zur Verfügung stellt.

Datenspeicherung

Die meisten Daten, welche als Bonitätsinformatonen dienen, liefern Kreditinstitute und Banken, sowie weitere Vertragspartner der Schutzgemeinschaft. Hierzu muss der Kunde dem Datenaustausch zuvor Einwilligen. Erfolgt diese Zustimmung, werden sowohl Daten an die Schufa gesendet als auch gezogen. Somit wächst die Datenbank der Schufa mit jedem Kreditgeschäft. Einige Daten erhält die Schufa auch aus öffentlichen Quellen, wie etwa durch Amtsgerichte.
Erfolgt eine Einwilligung, beispielsweise durch das Unterzeichnen eines Kreditvertrags bei der Bank, werden durch die Schufa unterschiedliche Daten gespeichert. Hierzu gehören unter anderem:

  • Kontaktdaten (Name, Alter, Geschlecht, Anschrift usw.)
  • Konditionen des gespeicherten Geschäfts (Kredite, Kontoeröffnungen, Kreditkarten, Kundenkonten usw.)
  • Abweichendes Zahlungsverhalten (nicht beachtete Mahnungen, gerichtliche Entscheidungen usw.)
  • Kreditkarten- / Konten-Missbrauch
  • Amtliche Bekanntmachungen (eidesstattliche Versicherung, Privatinsolvenz-Verfahren usw.)

Schufa-Score

Die Schufa bewertet die Bonität von Privatpersonen anhand der gesammelten Daten. Hieraus wird der Schufa-Score erstellt. Es handelt sich um einen Wert zwischen 1 bis 100, wobei ein niedriger Wert eine größere Ausfallwahrscheinlichkeit bedeutet. Ein hoher Wert steht dagegen für einen als vertrauenswürdig bewerteten Kreditnehmer.
Der Score wird alle drei Monate neu berechnet. Wie genau die Bonitätsbewertung abläuft, wird von der Schufa nicht veröffentlicht. Sie soll aber nicht nur auf Basis von Zahlungsverhalten erfolgen, sondern auch andere Merkmale und Verhaltensweisen, wie beispielsweise häufige Wohnungswechsel, mit einbeziehen.

Datenschutz

Es dürfen nur Daten von Kunden an die Schufa überliefert werden, die sich mit der sogenannten „Schufa-Klausel“ einverstanden erklären. In der Regel willigt der Verbraucher also vor oder bei Vertragsabschluss ein, dass ein Datenaustausch mit der Schufa erfolgen darf. Tut er dies nicht, werden auch keine Daten gezogen oder übermittelt, allerdings ist dies meist eine Voraussetzung für einen Vertragsabschluss.
Die Schufa darf zusätzlich Daten speichern, die sie öffentlichen Verzeichnissen entnehmen kann. Da diese aber ohnehin für jeden zugänglich sind, widerspricht diese Speicherung auch ohne Einwilligung nicht dem Datenschutz.

Jährliche Schufa-Selbstauskunft

Nicht nur Vertragspartner können eine Auskunft über Kunden erhalten. Auch Privatpersonen selbst können ihren eigene Schufa-Score und Informationen zur Bewertung anfordern. Sie sind laut §34 Bundesdatenschutzgesetz einmal im Jahr zu einer Selbstauskunft berechtigt, welche sie über die Website der Schufa beantragen können. Hierfür müssen sie kein Geld zahlen. Verbraucher erhalten so Daten zu ihren Finanzen und ihrem Finanzprofil. Auch können sie einsehen, an wen die Bonitätsinformationen im Vorjahr übermittelt worden sind.
Sollten dem Verbraucher hierbei Informationen auffallen, die nicht korrekt sind, kann er sich an den Verbraucherservice der Schufa wenden. Die Selbstauskunft dient nicht nur dazu, eventuelle falsche Informationen aufzuspüren, sondern ermöglicht es auch, den eigenen Score nachzuvollziehen.

Vertragspartner der Schufa

Die Schufa gewährt nur Vertragspartnern den Zugang zu Informationen über Verbraucher. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Banken und Sparkassen, welche die Bonität ihrer Kunden erfahren möchten, bevor sie einen Kredit gewähren. Aber auch im sonstigen Handel, zum Beispiel durch viele Online-Unternehmen, wird die Schufa-Score vor Vertragsabschluss gezogen.
So kommen nur die wenigsten Personen ohne Schufa-Eintrag aus. Ein Kredit, Online-Einkauf oder Mobilfunkvertrag reicht in der Regel schon aus, um seine Einwilligung in die Schufa-Klausel geben zu müssen.

Kooperation der Schufa Holding AG mit auxmoney

Für jeden Privatkredit von auxmoney wird die Schufa-Score des Kreditnehmers gezogen. Dies geschieht zwar kostenlos, ist aber verpflichtend, da auxmoney keinen Kredit ohne Schufa vergibt. Dies soll der Sicherheit der Anleger dienen. Zusätzlich nutzt auxmoney unter anderem die Arvato Infoscore und die CEG-Ampel zur Bewertung der Bonität. Somit erfolgt die Einstufung der Kreditwürdigkeit nicht ausschließlich auf Schufa-Basis.